Führerscheingutachten
Nach § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die Verlängerung der Fahrerlaubnis alle fünf Jahre Pflicht.
Sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins ist die Verlängerung zu beantragen, dafür ist ein augenärztliches Gutachten notwendig.
Wir führen alle benötigten augenärztlichen Untersuchungen zur Führerscheinverlängerung für LKW, Segelflieger, Boot oder Taxi durch. Das Gutachten wird sofort ausgestellt und mitgegeben.
Information & Termin:
Tel: 08586 / 975000